Hexenhorror an Halloween!
über den Wahn - von Benedikt Neumann
 

 


Eine grässliche Fratze stiert mit leuchtenden Augen in die Dunkelheit des angehenden Abends, eine Schar finsterer Gestalten zieht durch die Straße. Es ist der Feiertag des keltischen Totengottes, Samhein. Halloween, wie die modernisierte Fassung des Festes heisst. In guter amerikanischer Tradition wandern in Deutschland Kinder von Haus zu Haus und ersingen sich Süßigkeiten. Seinem Ursprung gerecht ist Halloween auch das Fest des Schreckens - gruselige Verkleidungen, Kürbisköpfe, Horrorfilme sind gefragt. Totenbeschwörer, Hexen, Zombies wirren in der Nacht umher, den Halloween-Videos fehlt es nicht an Grausamkeit. Diese schauderhafte Treiben geht mit viel Spaß einher, die meisten genießen es, wenn ihnen der Schauder über den Rücken läuft.

Bis vor 350 Jahren aber hatte niemand Freude daran Hexer oder Hexe zu sein, mit lustigem Treiben hatte das auch nichts gemeinsam. Unter der Anleitung der heiligen Inquisition wurden die Zauberer gesucht und bestraft, die im Pakt mit dem Teufel schuld an Pest, Missernten, Kindstot und Bränden sein sollten. Sich kritisch zu äußern wagte kaum einer, lief er doch Gefahr selbst auf der Folterbank der Inquisitoren zu landen. Eine Anklageschrift gegen die Hexenverfolgung ist die „Wemütige Klage der frommen Unschültigen", in der sich der Zeitzeuge Hermann Loeher gegen die „falsch Zauber Processen" äußert. Wenngleich der 80-jährige diesen Irrsinn nicht mit dem Wissen und der Vernunft der noch fernen Aufklärung entlarven kann, macht er trotzdem das Unrecht dieser Inquisitionsgerichte deutlich. Da Loeher selbst am Gericht seines Heimatortes Rheinbach teilnahm, kann er aus eigener Erfahrung berichten. Er beschreibt in seinem 1676 veröffentlichten Buch, wie die Hexenverfahren ablaufen. Die Verhafteten werden ins Gefängnis gebracht, wo sie dann unter Folter verhört werden. In Rheinbach hat Doctor Frantz Beurman bei den Untersuchungen den Vorsitz, mehrere Schöffen bestätigen seine Vorgehensweise und seine Urteile. Mönche exorzieren den Teufelspartner, dann beginnt Dr. Beurman die „peinliche frage" zu stellen.

So legen die Henker Hand an, um das Geständnis des Zauberers herauszuquetschen. Das Opfer wird mit Nadeln gestochen, eine Hexenprobe. Blutet der Gestochene nicht, so muss er im Bunde mit dem Satan stehen. Fließt doch ein wenig der roten Flüssigkeit, so weiß Loeher von einem Prozess gegen einen 60-Jährigen, hat das nichts zu heißen. Der Herr Doctor läßt den Henker die Nadeln einfach abwaschen. Zu Beginn der Folter werden die Opfer kahl geschoren, denn in den Haaren könnte sich der Teufel während der Tortur verstecken und so entkommen. Spöttisch lachen können Dr. Beurman und sein Henker, als eine ältere Frau keine Schambehaarung hat. Den Schöffen und dem beisitzenden Vogt ist diese Fröhlichkeit unverständlich, „da die action so betrübt und torreich war". Der Hexenexperte Beurman erkennt hierin gleich noch ein besonderes Zeichen, dass die Angeklagte eine „Erzeugern, möglich Königin" sein könnte.

Nachdem der Körper des Opfers geschert ist, kommen die Foltergeräte zum Einsatz. Schuhe und Strümpfe werden den vermeintlichen Hexe ausgezogen, dann werden die Beinschrauben angelegt. Oftmals genügt diese Pein nicht, ein Geständnis zu erpressen. Doch was die Folter angeht sind die Menschen im Mittelalter erfinderisch. Des „Krokodillen-Maul" und „des verfluchten Peninsula" konnten sich die Inquistioren bedienen, wie Löher zu berichten weiß. Der Hexer wird an Beinen und Füßen gefesselt, auf den hölzernen Stuhl gesetzt. Ihm wird ein eiserner Ring um den Hals gelegt, das an vier Ringen mit Seilen an der Wand des Raumes befestigt ist. Schließlich schüttelt und dreht der Henker den Holzstuhl schnell und heftig umher, so dass der Hals des Gefolterten zerfleischt wird. Nebenher wird auf den Unglücklichen mit Stöcken eingeschlagen.

Immer wieder wird der Gefangene aufgefordert, sich endlich zu seinem Bund mit dem Satan zu bekennen. „willst dann Dan des Teuffels Marterl eine werden? Dan sterbe hinweg in des Teuffels nahme du alte verstockte heizte." Aber angesichts des Feuertods auf dem Scheiterhaufen will nahezu keiner dieses Geständnis ablegen, oftmals bringen es die Angeklagten nicht mit ihrer Frömmigkeit in Einklang solches zu bekennen. Löher beschreibt, wie eine Frau aus Angst während des Verhörs Wasser lässt. Lieber möchte sie in Folter sterben, als zum Teufelsbund zu stehen. So soll es dann auch sein. Löher betont in seinem Werk immer wieder den Widerspruch zwischen der Strenggläubigkeit der meisten Angeklagten und den Vorwürfen, die ihnen gemacht werden. Den Untersuchern scheint dieser nicht aufzufallen.

Für den Irrsinn der Hexenverfolgung gibt es schriftliche Rechtsgrundlagen und Vorschriften, wie die Carolina, verfasst und erlassen 1532 von Kaiser Karl V.. Diese waren jedoch oberflächlich formuliert, forderte lediglich zu gesundem Maß bei der Folter auf. Dass die Inquisitoren das nicht immer interessierte, zeigt Löhle in seinen „Wehmütigen Klagen" auf, zitiert sogar Dr. Beurman bei einer seiner Untersuchungen wörtlich: „du solt ... nach meinem willen auff dem Peinstull, bistu deine Zauberkunst bekennest." So hoffen viele Angeklagte vergeblich darauf nach durchgestandener Folter nach Hause gehen zu können, lassen schließlich unter der Qual der Marter ihr Leben. Das zumindest scheint dem Vorsitzenden Beurman unangenehm zu sein. Um seine Hände vom Foltermord rein zuhalten, verantwortet er auch für den Tod des Gefolterten den Teufel und lässt sich das von seinen Schöffen bestätigen. „höret ihr auch wie es krachet, als ihr der Teuffel den Hals zerbrach."

Den Schöffen selbst ist beim Treiben gegen die Zaubermeister nicht wohl, doch sich kritisch zu äußern wagt keiner von ihnen. Erst wenn eine ihrer Ehefrauen verhaftet wird, wagt der jeweils Betroffene die Falschheit der Hexenverfolgung anzuklagen. Einer möchte sogar beim Kurfürsten Beschwerde einlegen, mitteilen, dass den Schöffen ungerechte Urteile abgezwungen werden. Jedoch weiß Beurman immer wieder sich solcher Aufschreie zu erwehren, droht damit, den Kritiker selbst als Hexer hinzustellen oder gar seine ganze Familie verhaften zu lassen. So verstummen diese Stimmen und die Ehefrau ruft im folgenden Folterprozess ihren Mann Godtfriedt vergebens um Hilfe an. Keiner der Schöffen wagt es auch nur ein gutes Wort für die Unglückliche einzulegen.

Sicherlich glaubten Leute wie Beurman in gewissem Maße daran, dass ihre Taten gerecht waren. Allerdings verdienten die Kirche, der jeweilige Ort und die Untersucher selbst an den Frauen und Männern, die sie zur Folter brachten und auf dem Scheiterhaufen brachten. Löhle zählt in seinem Werk zahlreiche Geldsummen, Güter und Grundstücke auf, die beschlagnahmt wurden oder den Untersuchern als Aufwandsentschädigung zukamen. Gegen Christina Böffgens erhebt Beurman eigens deshalb den Vorwurf des Teufelsbundes. „Umb an gelt zu kommen greiffet ... Beurman ... eine reiche 60 jarige Wittfrau." Löhle kann detaillierte Zahlen nennen, beispielsweise eine Summe von „2000 Thaler in siegel und brieffen". Häufig verköstigt sich das Hexengericht auf Kosten der Angeklagten, umgekehrt foltert es Frauen zu Tode, die es zuvor verköstigt haben.

Doch nicht nur die Widersprüche in den Prozessen und der offensichtliche Niesnutz des Doctor Beurman an diesen bringt Löhle als Beweis gegen die Hexenverfolgung an. Auch er ist gottesgläubig und nennt mehrere Fälle, in denen Gott diese ungerechte Rechtssprechung bestraft haben soll. Zum einen werden die Menschen gesamt für dieses Treiben mit immer neuem Krieg und neuen Krankheiten bestraft. Aber ebenso einzelne Fälle soll der Herr seiner Ansicht nach bestraft haben, somit den Verfluchungen vieler Angeklagten schon im Diesseits nachgekommen sein. So stürzt sich der Untersuchungsteilnehmer Jacob Horst zu Tode, drei Jahre nachdem eine der Gepeinigten Wehe-Rufe gegen ihn ausgerufen hat. Nicht besser ergeht es dem Brauer Mattheis Kreyfelt, der eine Mitbürgerin auf den Scheiterhaufen gebracht hat. Bei einem Brand in seiner Brauerei stürzt er in einen siedenden Braukessel, zieht sich schwere Verbrennungen zu und muss schlimme Schmerzen ertragen. „dan die Rach war schwer.", kommentiert Löher diesen Vorfall. Er ist überzeugt, dass Gott die Verbrechen der Inquisition nicht ungesühnt lässt. Aber es wird nicht Gott sein, der dem Hexenwahn ein Ende setzt. Allerdings auch das Schreiben Löhers hat keine Wirkung. Zwar wurden die Bücher gedruckt, aber zu einer Verbreitung der Protestschrift kommt es nicht. Löher stirbt 1678, seine Frau zweckentfremdet die Bände in ihrer Geldnot und verkauft sie als Altpapier. Erst mit der Aufklärung im 18. Jahrhundert wird dem Hexenwahn ein Schlussstrich gezogen. „all verbranten die falsche Richter noch mahl 50 tausend oder 100000 fromme unschultige leute auf lüge", wagte Löhle bereits 75 Jahre vorher die Zahl der Opfer zu schätzen. Genaue Zahlen gibt es nicht, Vermutungen heutiger Wissenschaftler vermuten, dass bis in die Hunderttausende von Menschen auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden – bis in Europa die Vernunft Einzug hielt.


Zurück zur Ora-Startseite

 

 


Zurück zur AltmuehlNet-Startseite